Häufigste Fragen
- Welche Liegenschaften sind von der aktuellen Planung betroffen?
Der Gestaltungsplan umfasst die Liegenschaften an der Lägernstrasse 1-20 / Badenerstrasse 31-37 / Gassackerstrasse 1 und 3.
- Wer ist Eigentümerin der Liegenschaften?
Eigentümerin der Liegenschaften ist Swiss Life. Die Swiss Life-Gruppe ist ein führender Anbieter von Vorsorge- und Finanzlösungen. Seit mehr als 160 Jahren begleitet Swiss Life Privat- und Unternehmenskunden bei der Vorbereitung ihrer finanziellen Zukunft. Swiss Life investiert die Gelder ihrer Versicherten in Immobilien. Mit den Erträgen aus den Immobilienanlagen werden auch Renten bezahlt.
- Wie sieht das neue Projekt aus?
Anstelle der bestehenden Siedlung mit den in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhäusern sollen in den nächsten Jahren acht neue Wohnbauten mit rund 175 zeitgemässen Mietwohnungen entstehen. Im Projekt ist ein vielfältiger, attraktiver Wohnungsmix mit unterschiedlichen Grundrissen und Wohnungsgrössen vorgesehen, der eine breite Durchmischung zulässt und Mieterinnen und Mieter in verschiedenen Lebensphasen anspricht. Ein breites Zielpublikum von Singles, jungen Berufstätigen, Paaren, Familien bis hin zu Senioren soll sich gleichermassen wohlfühlen. Der Wohnungsmix reicht von 1-Zimmer-Studios über kleinere 2-, 2.5- und 3.5-Zimmerwohnungen bis zu grossen 4.5- und 5.5-Zimmerwohnungen. Zudem sollen auch bis zu 15 altersgerechte Wohnungen entstehen, die speziell auf die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgerichtet sind und Aspekte wie Barrierefreiheit etc. berücksichtigen. Die Wohnungen sollen entsprechend zertifiziert werden. Alle Wohnungen verfügen über Balkone oder Loggien.
- Was ist der aktuelle Stand des Projekts?
Der Gestaltungsplan fand im Dietiker Gemeinderat eine grosse Mehrheit. Nachdem das Dietiker Stimmvolk den Gestaltungsplan Lägernstrasse an der Volksabstimmung im November 2022 gutgeheissen hat, erfolgte im Juli 2023 die Vernehmlassung durch den Kanton. Swiss Life geht davon aus, dass Ende 2024 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Neubauten werden dann frühestens Ende 2027 bezugsbereit sein.
- Wie wird sich die Überbauung in das Stadtbild von Dietikon einfügen?
Die Überbauung erfolgt im Rahmen einer koordinierten Arealentwicklung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und basiert – zusammen mit den angrenzenden Parzellen an der Römerstrasse, die später entwickelt werden – auf einem übergeordneten Gestaltungsplan. Dieser sieht einen schlüssigen Übergang vom Stadtboulevard über das Zentrum von Dietikon zu einem durchgrünten Abschnitt im Süden vor und korrespondiert mit dem Entwicklungsleitbild der Stadt. In der Mitte der Siedlung soll ein öffentlicher Platz für alle Dietikerinnen und Dietiker entstehen: der Lägernplatz. Entlang der Badenerstrasse und rund um den Lägernplatz sind Gewerbenutzungen geplant. Weiter sind Vorgärten, Spielplätze und eine Begegnungszone vorgesehen. Das Projekt leistet einen Beitrag an eine qualitätsvolle, städtebauliche Verdichtung in Dietikon und verbessert die Energiebilanz wesentlich.
- Wird die Nachhaltigkeit berücksichtigt?
Die Wohnungen werden nach allen Aspekten der Nachhaltigkeit konzipiert und das Areal soll mit dem Nachhaltigkeitsstandard SNBS zertifiziert werden. Zum effizienten Energiehaushalt tragen eine Photovoltaikanlage auf den Dächern und die Anbindung an die Fernwärme bei.
- Bleiben die Bäume bestehen?
Die Eigentümerin hat Wert daraufgelegt, einige der grossgewachsenen Bäume aus dem heutigen Bestand in den Gestaltungsplan zu übernehmen.
- Wie lange können die Mieterinnen und Mieter noch in den Wohnungen bleiben?
Die Projektplanung hat Abhängigkeiten vom Volksentscheid. Entsprechend ist noch kein Kündigungstermin fixiert. Sicher ist: Die Kündigung wird mit einer Vorlaufzeit von 15 Monaten angekündigt und die Mieterinnen und Mieter müssen frühestens ab Ende 2024 aus der Liegenschaft ausziehen. Die Mieterinnen und Mieter werden ab dem Zeitpunkt der Kündigung persönlich durch die Hausverwaltung Livit betreut. Sie werden bei der Wohnungssuche aktiv unterstützt und haben ein Vorrecht bei der Vermietung von freien Objekten.
- Wer hilft den Mieterinnen und Mietern bei der Wohnungssuche?
Die Mieterinnen und Mieter werden ab dem Zeitpunkt der Kündigung persönlich durch die Hausverwaltung Livit betreut. Sie werden bei der Wohnungssuche aktiv unterstützt und haben ein Vorrecht bei der Vermietung von freien Objekten. Für alle Mieterinnen und Mieter, welche die Betreuung von Livit in Anspruch nehmen, wird ein individuelles Suchprofil für eine Ersatzwohnung erstellt. Das Suchprofil wird laufend mit allen bei Livit eingehenden Wohnungskündigungen abgeglichen. Dieser Abgleich findet statt, bevor die Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden. Weiter können die Mieterinnen und Mieter ihre aktuelle Wohnung ab der Kündigung mit einer verkürzten Kündigungsfrist von einem Monat verlassen und sind dadurch sehr flexibel bei der Wohnungssuche. Zudem gibt Livit proaktiv Referenzauskünfte ab, sucht auch auf externen Portalen nach passenden Wohnungen und unterstützt die Mieterinnen und Mieter bei der Bewerbung bei externen Objekten.
- Mein Mietvertrag ist auf Frühling 2024 befristet. Muss ich dann ausziehen?
Befristete Mietverhältnisse können bis Herbst 2024 zu den gleichbleibenden Konditionen verlängert werden.
- Was ist der Grund für den Neubau?
Die Gebäude aus dem Jahr 1954 sind aufgrund ihrer veralteten Bausubstanz inzwischen sanierungsbedürftig und entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, beispielsweise was die Ökologie, Energieeffizienz oder altersgerechtes Wohnen angeht. Eine weitere Sanierung wäre nicht nachhaltig, da sie die strukturellen Defizite der Siedlung – dazu gehören in die Jahre gekommene Bäder, Küchen, Leitungen und die gesamte Haustechnik – nicht vollständig beheben würde und auch mit merklichen Beeinträchtigungen für die Bewohnerschaft verbunden wäre. Daher hat sich die Eigentümerin für einen Rückbau und Ersatz durch Neubauten entschieden.
- Werden die Arbeiten in Etappen unterteilt?
Das Areal wird in einer Bauetappe bebaut. Darum ist es leider nicht möglich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner während der Bauarbeiten innerhalb der Siedlung umziehen können.
- Haben die heutigen Mieterinnen und Mieter ein Vormieterrecht für die neuen Wohnungen?
Die Mieterinnen und Mieter, die wieder in den Neubau einziehen möchten, sind herzlich willkommen und haben ein Vorrecht bei der Vermietung.
- Was werden die neuen Wohnungen kosten?
Geplant ist ein Wohnungsmix, der eine breite Durchmischung zulässt und für verschiedene Bevölkerungsgruppen in Dietikon attraktiv ist. Die angestrebte Preisspanne reicht von unter CHF 1'000.- netto bis zu rund CHF 2'900.- netto. Wie üblich, werden die Mietpreise erst vor der Vermarktung final festgesetzt.
- Wann sind die Wohnungen bezugsbereit?
Aktuell gehen die Projektplaner davon aus, dass die Neubauten frühestens Ende 2027 bezugsbereit sind.